Ein weiterer wichtiger Schritt zur Luftreinhaltung wird im Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 festgeschrieben, das die Überprüfung von Feuerstätten regelt.
Die Abgasmessung gibt objektiv Auskunft über den Zustand Ihrer Feuerstätte, ob diese Energie- und kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt ist. Gut gewartete Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch den Benutzern der Feuerstätten Geld erspart. Mit dieser Überprüfung sind befugte Messorgane (u. a. Ihr Rauchfangkehrer) betraut worden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in einem Befund festzuhalten, der auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.
Die Abgasmessung gibt objektiv Auskunft über den Zustand Ihrer Feuerstätte, ob diese Energie- und kostensparend bzw. umweltschonend eingestellt ist. Gut gewartete Feuerstätten können bis zu 10% weniger Energie verbrauchen und produzieren auch weniger Schadstoffe. Damit wird nicht nur die Umwelt geschont, sondern auch den Benutzern der Feuerstätten Geld erspart. Mit dieser Überprüfung sind befugte Messorgane (u. a. Ihr Rauchfangkehrer) betraut worden. Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in einem Befund festzuhalten, der auf Verlangen der Behörde vorzulegen ist.
Welche Feuerstätten sind prüfpflichtig?
Alle Feuerstätten (ausgenommen Raumheizer) z.B. Durchlauferhitzer, Heizthermen, …Welche Prüffristen gibt es?
Im Intervall von 4 Jahren sind- Gasfeuerstätten bis 26 kW zu überprüfen.
- Gasfeuerstätten von 26 kW-50 kW
- Ölheizungen und Festbrennstoffheizungen bis 50 kW zu überprüfen